Ihre Bootsfahrschule in Wien für das Schiffsführerpatent 10m, das Kroatisches Küstenpatent, die Österreichischen Küstenpatente sowie Schiffsfunk Patente .

Wir unterrichten schon in der dritten Generation und sind um unsere Schüler*innen immer sehr bemüht.
So wird dem sicheren Bewegen des Bootes genauso viel Bedeutung zugestanden wie das Bestehen der Prüfung.

Informieren Sie sich hier online über unsere Kurse.
Sollten dennoch weitere Unklarheiten bestehen, so stehe ich unter 0676/4974664 gerne für Auskünfte zur Verfügung.

Ihr Team der Fahrschule Wolf



Die verschiedenen Befähigungsausweise (Patente):

Schiffsführerpatent 10m (umgangssprachlich auch Donaupatent 10m genannt)

Wenn Sie im Binnenland → auf einem See, z.B. Attersee, Traunsee, Wolfgangsee, Gardasee etc. oder auf einem Fluss wie z.B. Donau, Rhein, Wolga, Mosel, usw. fahren wollen, benötigen Sie das Internationale Binnenpatent.

Dieses Patent heißt Schiffsführerpatent 10m für Wasserstraßen und Binnengewässer.

Die praktische Ausbildung findet auf der Donau (Marina-Wien) statt.

Geprüft wird durch die Schifffahrtbehörde MA 58 in Wien.

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Küstenpatent

Wenn Sie auf dem Meer, z.B. in Kroatien, Italien, Türkei mit Ihrem Boot fahren wollen, benötigen Sie ein Küstenpatent.

In Kroatien sind alle motorisierten Boote (Beiboot, Jet Ski) unabhängig von der PS-Zahl führerscheinpflichtig!
Zur Auswahl stehen Ihnen bei uns das Kroatische und das Österreichische Küstenpatent.

Das Kroatische Küstenpatent (Voditelja brodice B) beinhaltet eine für Kroatien eingeschränkte UKW Funkberechtigung

Das Patent wird auch außerhalb Kroatiens anerkannt, nicht jedoch der Funk.
Ohne Funkberechtigung bekommt man in Kroatien kaum noch ein Boot zum Chartern.
Wenn Sie daher in Kroatien ein Boot chartern wollen, ist dieses Zeugnis aufgrund der integrierten Funkberechtigung oftmals die erste Wahl.

Die Prüfung in Rijeka für dieses Küstenpatent findet jeweils an einem Sonntag statt.

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Österreichisches Küstenpatent FB 1, FB2, FB3 und FB4

Als Alternative zum Kroatischen Küstenpatent gibt es die Möglichkeit die Prüfung zum österreichischen Küstenpatent (Fahrtbereich) abzulegen.

· Internationales Zertifikat Fahrtbereich 1 - 3 Seemeilen, Watt- oder Tagesfahrt, beschränkt auf 10 m Bootslänge
· Internationales Zertifikat Fahrtbereich 2 - 20 Seemeilen, Küstenfahrt
· Internationales Zertifikat Fahrtbereich 3 - 200 Seemeilen, Küstennahe Fahrt
· Internationales Zertifikat Fahrtbereich 4 - Weltweite Fahrt

Für Segelyachten und Motoryachten bis zu 24 m Länge (10 m für Fahrtbereich 1) und 300 Bruttoraumzahl (BRZ)

Die praktische Prüfung vom FB1 wird auf der Donau mit unserem Fahrschulboot in der Marina – Wien abgenommen.
Sollten Sie ein Schiffsführerpatent 10m Donau oder Seen besitzen, entfällt die praktische Prüfung für das FB1.
Für den Fahrtbereich 2 ist eine praktische Prüfung am Meer obligatorisch.

Die Prüfung wird abgenommen. Das Patent nach bestandener Prüfung erhalten Sie von der Staatsdruckerei.

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Weder das Kroatische noch das Österreichische Küstenpatent sind im Binnenland (Donau, Seen und Flüsse) gültig!
Binnenpatente werden nicht am Meer anerkannt!

Österreichisches SRC (Short Range Certifikate):

Als renommiertes und eines der wenigen Unternehmen in Österreich können wir Ihnen die Ausbildung und die Prüfung in Österreich für das internationale GMDSS-Seefunkzertifikat –SRC anbieten. Diese amtliche Funklizenz ist international sowohl für das Meer als auch für den Binnenbereich (zB: Donau) gültig. Das SRC berechtigt zur Teilnahme am weltweiten Seenotfunksystem GMDSS auf Frequenzen über 30 Mhz, also UKW – Seesprechfunk. Der Binnenschiffsfunk (z.B. Donau) ist im Berechtigungsumfang enthalten.

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