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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Motorbootfahrschule Wolf
(im folgenden Veranstalter genannt)
§ 1 Geltungsbereich der AGB
Die Buchung von Leistungen von Martin Wolf EU, als Motorbootfahrschule Wolf, (im folgenden Veranstalter genannt) erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsschluss
1. Mit der Buchung eines Kurses vom Veranstalter, welche schriftlich, mündlich, telefonisch oder über das Internet erfolgen kann, akzeptiert der Kunde/die Kundin diese Geschäftsbedingungen und aller ergänzenden Angaben, die während des Kaufs oder Buchungsprozesses mitgeteilt werden.
Der Vertrag kommt mit Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter zustande. Die Annahme dieser Buchung informiert der Veranstalter schriftlich.
2. Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, die ihm/ihr im Zuge der Anmeldung zugegangene Bestätigung unmittelbar auf Übereinstimmung mit den von ihm/ihr gemachten Angaben zu überprüfen. Abweichungen muss der Kunde/die Kundin unverzüglich dem Veranstalter mitteilen. Sollte der Kunde/die Kundin 3 Tage nach Buchung oder 3 Tage vor dem Kurs keine Bestätigung erhalten haben, so ist er/sie angehalten sich umgehend mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen.
§ 3 Leistungen, Leistungsänderungen, Preise
1. Die Leistungsverpflichtung des Veranstalters ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Bestellung gültigen Beschreibung, Details und Erläuterungen. Hier können sich frühestens im nächsten Kalenderjahr Änderungen, z.B. durch Teuerungen ergeben.
2. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter verbindlich.
3. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss organisatorisch notwendig werden, sind jedoch gestattet. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer/die Teilnehmerin über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm/ihr mit einer Erklärungsfrist von 14 Tagen einen kostenlosen Rücktritt anzubieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind oder außerhalb der Entscheidungsgewalt des Veranstalters liegen. Ein Kündigungsrecht des Teilnehmers/der Teilnehmerin bleibt unberührt. Der Veranstalter ist berechtigt den Veranstaltungsort, das Durchführungsdatum und die Uhrzeit (Beginn und Ende des Kurses) nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich nach Abschluss des Vertrages ergeben und zur Durchführung zwingend relevant sind. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird über solche Änderungen rechtzeitig informiert.
Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise in EURO. Im Rahmen der Online-Buchung angezeigte Preise gelten vorbehaltlich systembedingter Anzeige- oder Berechnungsfehler und sind daher unverbindlich. Die Verbindlichkeit eines genannten Preises entsteht erst bei Buchungsbestätigung des Anbieters durch entsprechende Nennung des Preises in der Rechnung. Sollten preisliche Abweichungen (z.B. Anzeigefehler) bei der Buchung bestanden haben, so steht dem Kunden/der Kundin eine zweiwöchige Kündigungsfrist zu. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Rechnung zu laufen.
5. Bei in Buchungen inkludierten Leistungen, sowie separat gebuchte Leistungen, obliegt es dem Teilnehmer/der Teilnehmerin diese zu in Anspruch zu nehmen. Nicht genutzt Leistunden (z.B. zweites praktisches Training, Abholung des Skriptums als gebundene Version, etc.) werden vom Veranstalter nicht finanziell abgegolten. Diese Leistungen können nachträglich, sofern möglich, in Anspruch genommen werden.
6. Gebuchte und bezahlte, aber seitens des Teilnehmers/der Teilnehmerin nicht in Anspruch genommene Kurse, werden nachträglich nicht auf einen anderen Kurs umgebucht.
7. Eine nicht vollständige Teilnahme am gebuchten Kurs wird durch den Veranstalter nicht finanziell abgegolten.
8. Gekaufte Gutscheine für die Motorbootfahrschule Wolf können nicht umgebucht bzw. genutzt werden bei Wien-Charter oder umgekehrt.
§ 4 Skippertraining
1. Für alle Skippertrainings gelangen die §6 und §7 nicht zur Anwendung.
2. Bei gebuchten Skippertrainings ist die Anreise, Abreise und Übernachtung des Teilnehmers/der Teilnehmerin selbst zu organisieren.
3. Vorfälle (z.B. Unfälle) bei der Anreise, Abreise, im Hotel oder in anderen Situationen abseits vom Skippertraining können dem Veranstalter nicht in Anspruch gestellt werden. Auch wenn diese An- bzw. Abreise in einer mit dem Veranstalter verbundenen Gruppe vereinbart wurde (z.B. Whatsapp Gruppe mit allen Skippertraining-Teilnehmenden zur Fahrtgemeinschaftsbildung) trifft hier den Veranstalter keine Verantwortung, sollte ein Zwischenfall passieren oder eine Fahrt ausfallen.
4. Die geplanten Seemeilen, Nachtansteuerungen, Nachtfahrten und Manöver können nur vorbehaltlich einer entsprechenden Wettersituation durchgeführt werden. Hier besteht kein Anspruch auf Durchführung, wenn es aufgrund des vorherrschenden Wetters nicht gefahrlos möglich ist. Die Sicherheit der Teilnehmenden geht vor das Erreichen zugesagter Ziele.
5. Sollte ein Skippertraining aufgrund von durchgehend schlechtem Wetter (zB. Sturm, Gewitter) gänzlich abgesagt werden, kann vom Veranstalter kein Anspruch bezüglich Urlaubstage, Stornierungsgebühren des Hotels, gebuchter Bus- oder Zugverbindungen oder ähnlichem gestellt werden.
Die kostenlose Umbuchung auf ein gleichwertiges anderes Skippertraining erfolgt unter Absprache mit dem Teilnehmer/der Teilnehmerin.
6. Keine Stornierungsgebühren bei Absagen seitens des Teilnehmers/der Teilnehmerin fallen an, wenn diese spätestens 30 Tage vor dem ersten Tag des gebuchten Skippertrainings erfolgen.
7. Stornierungsgebühren:
Absage 15-29 Tage vor dem ersten Tag des gebuchten Skippertraining 50% der Kosten
Absage 0-14 Tage vor dem gebuchten ersten Tag des Skippertraining oder Nichterscheinen: 100% der Kosten
8. Die Stornierungsgebühren entfallen, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin eine andere Person statt sich selbst zum Skippertraining fahren lässt, welcher die Kosten des Teilnehmers/der Teilnehmerin trägt. Eine Umbuchung auf eine andere Person ist jederzeit, vor Anreisetag des gebuchten Skippertrainings, möglich.
§ 5 Zahlung
1. Bei Buchung eines Kurses ist der offene Betrag entsprechend der in der Rechnung gesetzten Frist zu begleichen.
2. Wird die Rechnung trotz Mahnung innerhalb der gesetzten Frist nicht bezahlt, so kommen weitere Bearbeitungsgebühren ab der zweiten Mahnung von 20€ pro Mahnung hinzu, sowie die anschließenden Gerichts- und/oder Anwaltskosten, sollte der offene Betrag zu diesem Zeitpunkt noch nicht beglichen worden sein.
3. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird vom Veranstalter nach bestem Wissen über die Höhe und Bezahlung anfallender Gebühren informiert, muss sich jedoch bewusst sein, dass sich die Höhe der Gebühren oder die Modalitäten zur Bezahlung dieser nach Entscheidung der jeweiligen Behörde ändern können. Der Veranstalter hat keinen Einfluss über Gebühren, die über die von selbst ihm angebotenen Leistungen hinausgehen. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich Prüfungstaxen, Antragsgebühren, Ausstellungsgebühren, Verwaltungsabgaben und ähnliche Gebühren.
§ 6 Rücktritt durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin, Umbuchung
1. Das gebuchte Kursdatum kann jederzeit kostenlos auf ein anderes Kursdatum verschoben werden. Dieser Änderungswunsch hat der Schule mitgeteilt zu werden.
2. Nach einer Buchung inkl. Bestätigung durch Erhalt einer Rechnung, hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin ab Buchungsdatum 14 Tage Zeit, den Kurs kostenlos zu stornieren. Bereits zugestellte Schulungsunterlagen haben auf Kosten des Teilnehmers/der Teilnehmerin zurückgeschickt oder -gebracht zu werden.
Onlinekurse können (insbesondere nach Erhalt des Zugangs zu den Schulungsunterlagen) nicht storniert werden, das heißt der Veranstalter behält den vollen Anspruch auf 100% des Entgelts.
3. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann vor Kursbeginn nach Erklärung jederzeit auf Wunsch vom Vertrag zurücktreten unter Beachtung der Stornogebühren unter §6 Punkt 4. Um Missverständnisse zu vermeiden, hat der Rücktritt unter Angabe des Namens schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
4. In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer/der Teilnehmerin eines Kurses stehen dem Veranstalter folgende pauschale Entschädigungen (Stornogebühren) zu:
- bei Erklärung des Rücktritts ab 15 Tage nach der Buchung: 50 %
- bei Erklärung des Rücktritts bis 31 Tage nach der Buchung: 100 %
5. Bei einem Rücktritt/Absage der vereinbarten Praxiseinheit, muss man diesen Rücktritt spätestens 48 Stunden vor dem Beginn dieser Einheit bekannt geben. Sollte dies nicht passieren, wird die Praxiseinheit zu 100% verrechnet bzw. die beim Paket inkludierte Einheit gilt als verbraucht.
§ 7 Umbuchung durch den Veranstalter
1. Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Beschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten:
a) Eine Mindestteilnehmerzahl für das Zustandekommen des Kurses ist in der Reservierungsbestätigung / Bestätigung / auf der Homepage angegeben.
b) Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Teilnehmer gegenüber die Absage des Kurses unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass sie wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Hier wird eine kostenlose Umbuchung unter Abstimmung mit dem Teilnehmer/der Teilnehmerin auf einen anderen Kurstermin durchgeführt.
2. Der Kurs kann auch verschoben werden, wenn kurzfristige persönliche Gründe auf Seiten des Veranstalters auftreten (Krankheit, Notfall in der Familie, ungeplanter Auslandsaufenthalt, Pandemie, etc.). Hier wird eine kostenlose Umbuchung unter Abstimmung mit dem Teilnehmer/der Teilnehmerin auf einen anderen Kurstermin durchgeführt.
3. Sofern bei einem Kurs ein bestimmtes Fahrzeug, eine bestimmte technische Einrichtung oder die Beteiligung einer bestimmten Person zum Inhalt der Beschreibung gehört und dieses Fahrzeug, technische Einrichtung oder Person am Tag der Teilnahme des Kurses nicht zur Verfügung steht, behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen entsprechenden Ersatz zu stellen.
Dies trifft auch zu, wenn gebuchte Kurse/Praxiseinheiten wegen zum Buchungszeitpunkt nicht bekannter gesetzlicher Bestimmungen nicht zum gebuchten Zeitpunkt stattfinden können (Hochwasser, Gewitter, Ausfall des Fahrschulbootes, etc.). Der Veranstalter behält sich in diesem Fall das Recht vor, dem Teilnehmer/der Teilnehmerin ohne Mehrkosten den Umstieg auf einen anderen Kurs, eine andere Praxiseinheit bzw. auf ein anderes Schulungsboot zu ermöglichen.
§ 8 Haftung
1. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat im Falle von Schäden keinerlei Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, dem Bootseigentümer, den mit der Schule verbundenen Behörden oder anderen Teilnehmenden. Zudem ist es erforderlich, dass jeder Teilnehmende ausreichend gegen Unfälle und Haftpflichtfälle versichert ist. Der Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus sämtlichen Rechtsgründen, insbesondere für Schadensersatzforderungen aus vertraglicher sowie außervertraglicher Haftung und aus unerlaubter Handlung. Es muss jedem Teilnehmenden bewusst sein, dass ein Risiko für leichte Körperverletzungen besteht. Daher stimmt jeder Teilnehmende diesem Risiko auf eigene Verantwortung zu.
2. Die Haftung des Veranstalters für Vertragsverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
3. Alle Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach ihrem Entstehen, mit Ausnahme von Ansprüchen wegen unerlaubter Handlung.
4. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
5. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer verpflichtet sich, bei den Praxiseinheiten (Übungsfahrt und Schleusenfahrt) den Anweisungen des Veranstalters uneingeschränkt zu folgen.
6. Taschen, Brillen, Handys, Geld oder andere (Wert)Gegenstände sind von den Teilnehmenden selbst sicher aufzubewahren. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung dieser Gegenstände.
§ 9 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem Zweck der Vereinbarung möglichst nahekommt und die die Parteien vereinbart hätten, um das gleiche wirtschaftliche Ergebnis zu erreichen, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Dies gilt auch für etwaige Lücken.